Montag, 11. Mai 2009

Die nötige Demutshaltung mitbringen

Ja, wohin soll die nötige Demutshaltung des deutschen Bürgers mitgebracht werden? - Zur Behörde selbstverständlich, zum Jobcenter - genannt Agentur für Arbeit.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30050/1.html



Armut und Demut

Rudolf Stumberger 06.04.2009

Eine Studie zeigt: Unter Hartz IV wurde die Arbeits- zur Gesinnungskontrollbehörde

Der jüngste Hartz IV-Sündenfall, bei dem in Göttingen ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur einem bettelnden Langzeitarbeitslosen die Bezüge kürzte, lässt die Frage nach der sozialpolitischen Einstellung der Arbeitsvermittler aufkommen. Denn um einen Bettelnden - wohlgemerkt in der Freizeit - längere Zeit zu beobachten, seine Bettel-Einkünfte zu schätzen, dies als Einkommen mit den Hartz IV-Groschen zu verrechnen und den Bettelnden so zu bestrafen, dies bedarf schon einer gewissen Blockwartmentalität, die anscheinend den Fürsorgegedanken der früheren Sozialhilfe ersetzt hat.

Wie sich unter dem Einfluss von Hartz IV die Einstellung von Arbeitsvermittlern gegenüber ihren "Kunden" verändert hat, darüber gibt eine Studie der Universität Bielefeld Auskunft [1]. Dabei wurden 107 Arbeitsvermittler in Arbeitsagenturen nach der Einstellung zu ihrer Tätigkeit befragt. Das Ergebnis: Unter Hartz IV wird der Umgang mit Arbeitslosen in den Arbeitsverwaltungen zu einer neuen Form sozialen Kontrolle. Bestraft werden nicht nur Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen (wie bisher schon), sondern bestraft wird mittlerweile vielmehr die innere Haltung, die Meinung. Mit "die Gedanken sind frei" ist es unter Hartz IV jedenfalls für Arbeitslose vorbei, jetzt steht die rechte Gesinnung auf dem Prüfstand.

So konstatiert die Studie, dass zwar die Arbeitsvermittlung die zentrale Aufgabe der Arbeitsverwaltung sei, dies aber in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit in den "Hintergrund" trete (weil, wo keine Jobs, auch keine Vermittlung). Was aber machen dann die Angestellten der Arbeitsverwaltung? Die einfache aber weitreichende Antwort, so die Sozialforscher, lautet: Aktivieren. Und dabei kommt es, so die fundamentale Einsicht eines Arbeitsvermittlers, auf die "Haltung" der "Kunden" an:

Also wenn ich nicht selbst in mir den Willen habe, hier von uns weg zu kommen, zu sagen: ‚Also am liebsten möchte ich mit denen hier nicht zu tun zu haben', wenn das nicht in mir ist, dann wird das einfach nicht klappen...
Arbeitsvermittler in Süddeutschland

In derartigen Einstellungen wird Beschäftigung zu einer vom Willen des Arbeitslosen abhängigen Leistung. Das Arbeitsamt kann nur die Rahmenbedingungen setzen (Stellenangebote, Mobilitätshilfe, Zuschüsse) und dann liegt es an den Arbeitslosen selbst, etwas aus sich zu machen. Schaffen sie es nicht, war vermutlich der Wille nicht groß genug. Die Studie kommentiert diese Einstellung so: "Was bis hierher als Binsenweisheit der ökonomischen Eigenständigkeit daherkommt, gibt sich nur bei genauer Lektüre als etwas ganz anderes zu erkennen. Denn die objektive Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle mehr: Arbeit zu finden wird subjektiviert." Und diese Einstellung ist in den Arbeitsämtern die Regel, denn "Vergleichbare Aussagen finden wir in fast allen Interviews mit Arbeitsvermittlern."

Wie eine "falsche" Einstellung von Arbeitslosen von Seiten der Arbeitsvermittler bestraft wird, zeigt das Beispiel eines Kraftfahrers, der eine "Trainingmaßnahme" bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber ablehnt:

… und der sollte eine Trainingsmaßnahme machen und wäre danach eingestellt worden, und dann hat er dem Arbeitgeber gesagt: "er wäre doch nicht bescheuert und würde doch nicht zwei Wochen für nichts arbeiten"...
Arbeitsvermittlerin

Der an sich ja nicht unbegründete Einwand ihres "Kunden" weckt aber Zweifel an der Arbeitswilligkeit bei der Arbeitsvermittlerin und wird dann so beantwortet: "Fazit: als Nächstes bekommt der jetzt eine Gemeinwohlarbeit zugewiesen..."

Die Studie macht an diesem Beispiel klar, was sich unter Hartz IV geändert hat: Entscheidungen von Arbeitslosen werden nicht einfach mehr als Handlungen von autonomen Bürgern hingenommen, die bei Verstoß gegen das Gesetzt zum Beispiel durch Leistungsentzug bestraft werden. "Darum geht es heute nicht mehr: Es geht vielmehr um Einsicht und Kooperation."

Der Arbeitslose ist in diesen Sichtweisen kein autonomer Bürger mehr und der Staat kein Organ der Volkssouveränität. Der Staat, so die Studie, wird hier zur formalen Organisation, die mit dem Arbeitslosen eine Tauschbeziehung eingeht: Er kriegt Hartz IV, aber dafür soll er arbeiten, auch wenn es nur für ein paar Euro ist. Die politische Verbindung zwischen Bürger, Volkssouverän und Herrschaftsinstitution, also die demokratische Verfasstheit, wird so aufgelöst in das einfache Modell eines "Tausches" zwischen dem "Staat" und dem "Kunden".

Auch hier ist wieder anzumerken, dies ist keine Einzelmeinung, sondern: "Diese Denkweise wird von der Mehrheit der befragten Arbeitsvermittler innerlich geteilt." Nur eine Minderheit weist mittlerweile noch dieses Prinzip des Subjektivierens zurück und hält an der Vor-Hartz IV-Sicht der Dinge fest, dass nicht der eigene Wille, sondern die Lage am Arbeitsmarkt entscheidend ist:

Jetzt, was soll ich denn da für ein härteres Regiment führen, wenn die Leut' nichts finden? Was soll ich denn da machen, soll ich sie erschießen?
Arbeitsvermittlerin aus dem Südwesten

"Aktivieren als soziale Kontrolle", so die Studie (1), zielt heute primär direkt auf die Einstellung und Haltung. Und was bedeutet dies für den Arbeitslosen? Wer mit derartigen Zumutungen kein Problem hat und auch bereit ist, den sozialen Abstieg hin zu nehmen, könnte – freilich je nach Arbeitsmarktlage – von der Aktivierung profitieren: Sie würden bei der "richtigen" Arbeitssuche (also die Bereitschaft, auch die schlechtbezahlteste und schmutzigste Arbeit anzunehmen) unterstützt. Wer sich allerdings weigert, dieses massive soziale Deklassierungs- und Ausbeutungsprogramm zu akzeptieren und zum Beispiel auf seiner Berufsidentität beharrt, denen – so die Studie – ergeht es schlecht: "Sie laufen Gefahr, in das Visier der Arbeitsvermittler zu geraten" und "bekommen dann als Abweichler zusätzliche Probleme, da gerade bei ihnen die Haltung und nicht die Vermittlung in Arbeit in den Fokus des Arbeitsvermittlers gerät".

Man muss sich deutlich vor Augen führen, was dieses – im soziologischen Fachjargon "nachsolidarische" – Denken und Tun der Arbeitsbehörde bedeutet: Sie mutierte unter Hartz IV offensichtlich zu einer Kontroll- und Bestrafungsbehörde nicht nur des Handelns, sondern des Denkens, der Einstellung, der Gesinnung. Nicht nur die Zurückweisung einer Arbeit wird sanktioniert, sondern allein schon die nicht Hartz IV-kompatible Einstellung, mit einem erlernten Beruf ausreichend Geld zum eigenen Unterhalt zu verdienen und so ein normales Leben führen zu wollen. Die Arbeitsbehörden werden so praktisch zur Schule der Armut und Demut – die Armen- und Arbeitshäuser des 19. Jahrhunderts lassen ideologisch grüßen.

Literaturangaben

[1] Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend und Ariadne Sondermann: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit (2): Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime. Konstanz 2009

Links

(1) http://www.bpb.de/publikationen/1HAX2X,0,0,Aktivieren_als_Form_sozialer_Kontrolle.html#art0
(2) http://www.uvk.de/buch.asp?ISBN=9783867641555&WKorbUID=180056036&TITZIF=2277&be=wi&uBe=so


http://ad-sinistram.blogspot.com/2009/05/ansichten-eines-frontkampfers.html


Ansichten eines Frontkämpfers

Mittwoch, 6. Mai 2009

Marschiert doch dieser Typ in mein Büro, setzt sich provokativ schweigend, nachdem er gegrüßt hat, auf den Stuhl und wartet, bis ich das Wort an ihn richte. So verhalten sich die meisten Kunden, es ist damit keine besondere Eigenart dieses Typen, aber bei dem habe ich gleich gespürt, dass es sich um ein ganz mieses Subjekt handelt. Nach kurzer Stille leitete ich das Gespräch ein, kam nochmal auf das Stellenangebot zurück, welches ich ihm vermittelt habe, zeigte mich enttäuscht, dass es trotz seiner persönlichen Vorstellung nicht geklappt habe, ermahne ihn im kollegialen Ton, es könne auch an ihm liegen, an seinem Auftreten, an seiner schnodderigen Art, sich einfach in Räume zu setzen, freilich grüßend, freilich das Mindestmaß an Anstand wahrend, aber doch irgendwie unfreundlich wirkend, ja sogar arrogant.

Da fällt mir dieser Schnösel doch tatsächlich ins Wort, erinnert mich an unser letztes Telefonat, welches kurz nach dem Scheitern seines dortmaligen Vorstellungstermins stattfand und bei dem ich ihn, wie er es ausdrückte, zusammengeschissen hätte. Er verbitte sich diesen unmöglichen, unfreundlichen, beleidigenden Ton, er müsse sich nicht als faulen Kerl schimpfen lassen, ebensowenig müsse er sich nachsagen lassen, dass er der Schuldige seiner Erwerbslosenmisere sei und eine erhobene Stimme, die in aggressiver Nuancierung verschiedenste Formen der Beleidigungskunst zelebriert, lasse er sich ebensowenig bieten. Und dass nun der Ton, hier in diesem Raum, schon wieder so eine Tendenz Richtung Schelte und Schuldzuweisung annähme, gehe ihm gehörig gegen den Strich, stinke ihm regelrecht.

Beruhigen ließ er sich kaum, ich setzte an, wollte ihm etwas über Sanktionen erzählen, die er mir mit seinem Verhalten förmlich abringt. Aber er ließ sich nicht beirren, was mir irgendwie unheimlich war, weil üblicherweise an dieser Stelle jeder Widerstand in sich zusammenbricht, der Nörgler wie ein Häuflein arbeitslosen Elends auf dem Polster des Stuhls hin- und herrutscht, in der Hoffnung, der Termin möge schnell vorbeigehen. Doch dieser Unterschichtenschnösel mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn ließ nicht von mir ab, meinte, er müsse sich jede Form der Beleidigung verkneifen, weil er sich an meiner Person nicht der Beamtenbeleidigung schuldig machen will, und mit Bedacht auf seinen Geldbeutel, auch gar nicht kann. Aber das bedeutet auch, dass der Beamte, der einen derartigen feinen Schutz staatlicherseits erfährt, sich korrekt und sachlich zu verhalten habe. Ansatzweise stehe das so im Bundesbeamtengesetz und der Kodex für gute Verwaltungspraxis, den die Prodi-Kommission vor einigen Jahren ins Leben gerufen habe und der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, würde sich ganz konkret dem Thema Fairness und Höflichkeit widmen. Nach diesem Kodex sollte ich mich korrekt, höflich und zugänglich verhalten, müßte mich für Ausrutscher sogar entschuldigen.

Was dieses Prodi bedeuten soll, weiß ich nicht. Ich habe dieses Kürzel, das irgendwie wie PISA klingt, noch nie irgendwo gelesen, was bei dem Ozean an Wortverstümmelungen heutzutage aber auch kaum verwunderlich ist. Andererseits könnte ich mir gut vorstellen, dass dieser Typ sich solche Verhaltenskataloge nur erfunden hat, um sein proletarisches Sendungsbewußtsein zu stimulieren und um mir ans Bein zu pinkeln. Jedenfalls zeigt sich doch deutlich, welche Sorgen der Kerl hat: hat keinen Arbeitsplatz, kostet der Gesellschaft Unmengen an Geld, bringt keine Leistung, sorgt sich aber darum, nur ja korrekt und freundlich behandelt zu werden. Man sieht schon, was ihm in seinem Leben wichtig ist, man erahnt ja geradezu, wie er sein individuelles Lebensgefühl ins Zentrum seines Handelns stellt. Das wäre ja in Ordnung, solange er niemanden auf der Tasche läge, aber in Zeiten der Leistungsverweigerung sollte man sich ergiebiger darum kümmern, aus der Misere herauszukommen. Es ist die kleinste Sorge, ab und zu mal etwas ehrabschneidend behandelt zu werden; wer was leistet, bekommt auch Respekt entgegengebracht – so einfach wäre das.

Dies habe ich ihm so aber nicht mitgeteilt. Ich neige zwar dazu, manchmal zu schimpfen, manchmal unscheinbar zu beleidigen, indem ich dem Kunden Faulheit unterstelle, aber blauäugig bin ich nicht. Würde ich offen erklären, dass seine angebliche Würde in Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges zweit- bis drittrangig ist, würde das womöglich einen Sturm der Entrüstung lostreten. Da muß man sich politisch korrekt geben, darf nur Andeutungen machen, die natürlich immer zweideutig bleiben müssen, damit man am Ende doch noch um das Gesagte herumlavieren, sich herauswinden kann. Unterdessen ließ er sich auch gar nicht stoppen, palaverte weiter, ich blickte dabei ungeniert zur Uhr, wollte das Gespräch komplett abbrechen, ihn heimschicken und in drei Tagen nochmals vorladen, aber er dachte nicht daran, sich zu erheben und zu verschwinden. Von Dienstaufsichtsbeschwerde war dann noch die Rede, ebenso von Amtsmissbrauch, er würde es mir so richtig geben, dafür sorgen, dass mein Vorgesetzter von meinem Verhalten Wind bekomme. Auch meinen Telefonfetisch lastete er mir an, weil ich immer anriefe, anstatt, wie es die Erreichbarkeitsanordnung vorschreibe, mich postalisch bei ihm zu melden. Ein ganz schöner Paragraphenreiter, dachte ich mir. Paßt zu ihm, er studiert Gesetze und Vorschriften, obwohl ihm das Studium der Stellenanzeigen besser zu Gesichte stünde – er paßt schon zur lästigen Spezies der Erwerbslosen, kam mir unwillkürlich in den Sinn.

Irgendwann ging er dann doch, nachdem ich die Wogen ein wenig glätten konnte. Ich schob mein Verhalten einfach auf die Grippe, die mich letztens plagte und mich wohl ein klein wenig überreagieren ließ, entschuldigte mich aber nicht ausdrücklich. Wo kämen wir denn da hin, wenn ich mich bei den Bittstellern, die jeden Tag meine adretten Räumlichkeiten besuchen, auch noch entschuldigen müßte? Die können froh sein, dass ich mich ihrer annehme, meinen Beamtenstatus in ihren Diensten stelle, obwohl sie eindeutige Minderleister oder Garnichtsleister sind. Das wäre ja nachgerade der wahrgewordene Furor, der sich auf die deutsche Verwaltungspraxis legen würde, wenn plötzlich jeder Erwerbslose ein solch fehlplatziertes Selbstbewußtsein an den Tag legte, wie eben jener Rüpel, der seinen ungehobelten Geltungsdrang an mir auszutoben gedachte. Der hatte scheinbar Ahnung von Gesetzen; so hat es sich zumindest angehört. Solange aber die Mehrzahl meiner Kunden im Dunkeln tappt und den Anschiss und die Unfreundlichkeit als Bestandteil des Systems begreift, kann ich mich beruhigt zurücklehnen. Da ändert auch die mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde nichts daran, die der Typ formlos, fristlos und letztlich fruchtlos einzureichen drohte. Was soll denn schon passieren? Ich habe nur meinen Job gemacht, unkonventionell zwar, vielleicht am Rande legaler Verfahrensweise, ungestüm sicher auch. Aber das diskreditiert mich weniger, als dies jemand wie dieser Nörgler annimmt; im Gegenteil, es zeichnet mich aus, adelt mich. Immerhin zeige ich damit Hartnäckigkeit, Tatendrang, Pflichtbewußtsein. Gut, ich dürfte nicht emotional sein, müßte verbeamtet sachlich bleiben – aber man bleibt halt doch Mensch. Schlussendlich rügt mich mein Vorgesetzter, wenn überhaupt, und notiert sich meine Repressionsqualitäten, die mich für den höheren Dienst prädestinieren.

Da kann man noch soviel von diesem dubiosen Prodi-Kodex reden, am Ende zählt nicht, wie ich Leute in Arbeit bringe, sondern dass ich sie reindrücke. Und wenn es mit harten und repressiven Worten ist, dann ist es eben so. Das trifft viele zartbesaitete Parasiten sicherlich schwer in ihrer Seele, aber darauf kann ich keine Rücksicht nehmen, immerhin bin ich als Beamter angehalten, mich nicht emotional zu betätigen. Solche bleiben dann eben auf der Strecke, da kann man wenig dagegen machen. Nur aus diesem Grund falsche Freundlichkeit walten zu lassen, wäre ein fatales Signal. Mit gutmenschlicher Freundlichkeit kommt man einfach nicht weiter; lieber einmal dazwischengehaut und alles wird gut. Dazu bedarf es aber Kunden, ich wiederhole mich hierbei, die wenig bis gar kein Wissen bezüglich ihrer Rechte haben. Sie müssen davon ausgehen, dass sie nur Pflichten zu erfüllen haben, dass die Erfüllung der Pflichten zum Wohlwollen der Behörde beitrage, womit die Behörde quasi freiwillig und generös soetwas wie Rechte gestattet. Wenn die Mehrzahl meiner Besucher wüßte, dass diese Rechte eigentlich auf einer Höhe mit den Pflichten stehen, dann könnte ich mein Büro absperren, könnte selbst zum Besucher meines dann abgeschlossenen Büros werden. Ich, meine Kollegen, wir stehen hier an der Front, müssen uns der Horden von Nichtstuern erwehren und tun dies nicht nur für uns, sondern für den gesamten fleißigen Teil der Gesellschaft. Man sollte also nicht so zimperlich sein, wenn wir mal derber mit den bequemen Herrschaften umgehen.

Und nun habe ich zu tun, der nächste Kunde sitzt schon vor der Türe, ein ausgewiesener Dummkopf, an dem ich nun auslasse, was der Typ vorher mir an Auslassungen verweigert hat. Ob ich das eventuell als Versagen der Mitwirkungspflicht auslegen kann? Das werde ich nachher nochmal prüfen lassen...

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